Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von beweglichen Sachen der
HeizRent GmbH
Russenstraße 18
A-5303 Thalgau
1. Allgemeines
1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Service- und Beratungsleistungen der HeizRent GmbH, FN 586565x (im Folgenden Vermieter genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) in der jeweils gültigen Fassung, die auf der Website abrufbar sind.
1.2. Ferner gelten diese Geschäftsbedingungen sowohl für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern als auch Unternehmern (im Folgenden kurz Kunde genannt).
1.3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass der Vermieter nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss der Vermieter ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens des Vermieters nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
1.5. Wir weisen unsere Vertragspartner gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass wir ihre für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten und nur firmenintern weitergeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von unter anderem auf der Website angebotenen Gegenständen (bspw. Lüfter/Lufterhitzer, Elektroheizmobile, mobile Heizzentralen/Heizcontainer) sowie den dazu vermieteten Materialien wie Schlauchmaterial und Anschlussmaterial inkl. Verkabelung.
2.2. Ein Anschluss der vermieteten Gegenstände an das bestehende Heizsystem ist immer von einem Installateur, Elektriker oder hierzu befugtem Fachpersonal durchzuführen. Der Vermieter nimmt keinen Anschluss der Heizung vor.
2.3. Unsere Angebote auf der Website sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Mietzeit und Verwendungszweck
3.1. Ist das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann es nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
3.2. Läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, so kann es von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Woche schriftlich gekündigt werden.
3.3. Wenn der Kunde bei einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer fortfährt die gemieteten Anlagen zu gebrauchen oder zu benützen und der Vermieter es dabei bewenden lässt, so kommt es zu einer stillschweigenden Erneuerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.
3.4. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Anlieferung und endet mit dem Tag der Abholung, wobei sowohl der Tag der Anlieferung als auch der Tag der Abholung als Mietzeit gelten.
3.5. Zeigt sich bei Inbetriebnahme der Anlage oder während der Dauer des Betriebes ein von uns zu vertretender Mangel, der eine Stilllegung erforderlich macht, so wird die Mietzeit vom Eintritt des Mangels bis zu dessen Behebung unterbrochen, sofern der Kunde uns den Mangel unverzüglich anzeigt.
3.6. Der Kunde darf die Anlagen oder Teile derselben nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung für andere Gebäude verwenden oder an einen anderen Ort verbringen als vertraglich vereinbart. Es ist dem Kunde nicht gestattet, die Anlagen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden. Die Verweigerung der Zustimmung zu einer Überlassung durch uns gewährt dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
3.7. Die Bedienung der Anlage hat ausschließlich durch die vom Vermieter eingeschulte Person nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Über durchgeführte Wartungen sind wir umgehend zu informieren.
3.8. Änderungen jeglicher Art an Hydraulik, Elektrik oder sonstigen verbauten Teilen sind nicht zulässig. Entstehende Kosten zur Wiederherstellung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Mietpreis / Zahlungsbedingungen
4.1. Anhand der angefragten Mietdauer werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert vereinbart. Die auf der Website des Vermieters angeführten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer und werden in Euro berechnet. Nicht enthalten ist daher die jeweils gültige Umsatzsteuer sowie die anfallenden Liefer- und Versandkosten.
4.2. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vereinbarungen im Mietvertrag. Sollten diese nicht ausdrücklich benannt sein, sind Rechnungen nach Erhalt (Zustellung in PDF-Format per E-Mail) ohne Abzug zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer binnen 10 Tagen zahlbar.
4.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszins (§ 456 UGB) bei Unternehmern und 4 % bei Verbrauchern zu berechnen. Soweit ein Rechtsgrund hierfür besteht, ist der Vermieter berechtigt, einen höheren Zinssatz zu verlangen. Im B2B-Bereich gilt zudem: Für jede Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von pauschal 40,00 EUR erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
4.4. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und zahlt trotz vorheriger Abmahnung die Rückstände nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.
4.5. Unabhängig einer vom Kunden erklärten Tilgungsbestimmung werden eingehende Teilzahlungen ohne Tilgungsbestimmung zunächst auf etwaige Kosten, Zinsforderungen und dann auf die ältesten Rückstände angerechnet. Der Vermieter wird dem Kunden hierüber entsprechend Abrechnung erteilen.
4.6. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters verbucht ist.
4.7. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche zur Nutzung überlassenen Vertragsgegenstände unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben bzw. zur Abholung bereit zu halten. Andernfalls steht dem Vermieter je Tag der verspäteten Rückgabe ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe des Tageslistenpreises, entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste, ggfs. zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer, zu.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die gemieteten Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Störungen an Geräten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
5.2. Der Kunde stellt bei Selbstabholung sicher, dass er über ein dafür geeignetes Fahrzeug verfügt und ist für die entsprechende Ladesicherung selbst verantwortlich.
5.3. Sämtliche für den Anschluss an das bestehende System erforderlichen Arbeiten sowie zum Betrieb des Mietgegenstandes notwendigen Zu- und Ableitungen sind vom Kunden auf eigenes Risiko sowie auf eigene Kosten durch einen befugten Installateur – nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – durchzuführen bzw. herzustellen. Die Beistellung bzw. Beschaffung von dafür notwendigem Material gehen zu Lasten des Kunden. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter bzw. von diesem beauftragten Fachpersonal durchgeführt werden.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiters, den Mietgegenstand ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen bzw. vereinbarten Zwecke einzusetzen. Er hat allfällig erteilte Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise die Mietgegenstände betreffend einzuhalten. Der Mietgegenstand ist, vor Frost, Überbeanspruchung, vor dem Zugriff Dritter und sonstigen äußeren Einflüssen zu schützen. Die tägliche Kontrolle (Wasserdruck, Strom und Temperatur) sind obligat und besonders an kalten Tagen (Umgebungstemperaturen von unter +4°C) unbedingt erforderlich und vom Kunden oder einem seiner Gehilfen durchzuführen.
5.5. Dem Kunden wird empfohlen, alle üblichen Versicherungen für den Mietgegenstand abzuschließen. Bei Schäden (Brand, Verlust, Diebstahl, unsachgemäßer Bedienung, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht. Bei jeglicher Beschädigung der Anlage während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren. Wird der Mietgegenstand nicht oder in einem beschädigten Zustand zurückgeliefert, so besteht eine Zahlungspflicht des Kunden in Höhe des Zeitwertes bzw. der für die Schadensbehebung notwendigen Reparaturkosten zuzüglich allfälliger Nebenkosten.
5.6. Die Anlagen sind nach Ablauf der Mietzeit vom Kunden vor Abholung oder Rücktransport an den Vermieter vom Leitungsnetz und allen Versorgungsleitungen zu trennen und vollständig von Wasser zu entleeren. Tankanlagen müssen vom Kunden zum Mietende auf eigene Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften geleert werden. Das Restöl ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Werden die Vertragsgegenstände durch den Kunden nicht in leergepumptem Zustand zur Abholung durch den Vermieter bereitgehalten, ist der Vermieter berechtigt, die Vertragsgegenstände leerpumpen zu lassen und die entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Restmengen des Brennstoffes werden nicht vergütet. Schäden, die auf eine unvollständige Entleerung der Anlagen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
5.7. Verschmutzungen des Mietgegenstandes sind vor Rückgabe ordnungsgemäß zu reinigen. Im Fall einer erheblichen über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Sollte es durch Reinigung nicht mehr möglich sein, den Gegenstand in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, so wird der Zeitwert des Mietgegenstandes verrechnet.
6. Gewährleistung / Schadenersatz und Haftungsausschluss
6.1. Gewährleistung / Schadenersatz
6.1.1. Der Vermieter ist, außer es wurde ausdrücklich vereinbart, nicht der Betreiber der Anlage und somit auch nicht für die Pflichten, die sich aus dem Betrieb der Anlage ergeben, verantwortlich.
6.1.2. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Im B2B-Bereich gilt: Der Kunde ist verpflichtet, Mängel am Liefergegenstand unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Übergabe dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.
6.1.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung für Ausfälle der Anlage und hieraus dem Kunden entstehende Schäden, die verursacht sind durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Montage bzw. Inbetriebsetzung oder Außerbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, falsche Brennereinstellung, nicht geeignete Brennstoffe und chemische oder elektrochemische und elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind, durch Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Vertragspartner oder Dritte und aus Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft. Die Gewährleistung des Vermieters für Wassererwärmer setzt voraus, dass das aufzuheizende Wasser Trinkwasserqualität hat. Das Füll- und Ergänzungswasser hat den Anforderungen der VDI-Richtlinie 2035 zu entsprechen. Wird nicht oder anders aufbereitetes Heizwasser in die Heizungsanlage eingefüllt, so haftet der Betreiber / Kunde für auftretende Folgeschäden (z.B. Kesselschäden durch Überhitzung aufgrund von Kesselstein-Bildung).
6.1.4. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewährleistungspflicht vorliegt, wenn sich Verschleißteile, wie z.B. Brennerdüsen, Brennereinsätze für niedrige Emission, Sicherungen, Dichtungen, Brennerraumauskleidungen oder feuerberührte Teile der Zünd- oder Überwachungseinrichtungen, durch regelgerechten, verbrauchsbedingten Verschleiß abnutzen.
6.1.5. Die Haftung des Vermieters umfasst ferner nicht Ausfälle der Anlage, die durch Luftverunreinigungen, wie starken Staubanfall oder aggressive Dämpfe, durch Sauerstoffkorrosion (z.B. bei Verwendung nicht diffusionsdichter Kunststoffrohre in Fußbodenheizungen), durch Aufstellung in ungeeigneten Räumen oder durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels entstanden sind.
6.1.6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Anlage stets verschlossen gehalten wird und Unbefugte am Zutritt gehindert werden. Für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zutritt Unbefugter oder unmittelbar durch Handlungen durch Unbefugte entstehen, lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab.
6.1.7. Die Versorgung mit Wärme durch Anlagen des Vermieters kann bestehende Nachteile im vorhandenen System beim Kunden oder dessen Vertragspartner nicht beheben und gewährleistet nur das Maß an Wärme oder Kälte, welches aufgrund der konkreten Situation und Anlagenkonfiguration des Kunden üblich und möglich ist. Das Erreichen einer bestimmten Raumtemperatur wird ausdrücklich nicht zugesichert. Eine anderweitige Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Geringfügige Abweichungen vom Niveau der Beheizung durch das vor Ort bestehende System stellen keinen Mangel dar.
6.1.8. Die Nutzung des mangelhaften Mietgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen.
6.2. Haftungsausschluss
6.2.1. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Im B2B-Bereich gilt zudem: Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, bloße Vermögensschäden, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden hat der Kunde nicht, es sei denn, ein vom Vermieter zugesichertes Beschaffenheitsmerkmal der Anlage bezweckt gerade, den Kunde gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden ist für jeden Einzelfall mit der zur Verfügung stehenden Versicherungssumme (derzeit € 5.000.000,00) beschränkt.
6.2.2. Die unter Pkt. 6.2. genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die etwa wegen arglistigen Verhaltens des Vermieters entstanden sein sollten, sowie nicht bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2.3. Die vorbezeichneten Haftungsausschlüsse gelten auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
7. Lieferbedingungen
7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
7.2. Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.
7.3. Im Fall der Verzögerung der Leistung des Vermieters ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im B2B-Bereich gilt zudem: Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
7.4. Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird der Mietgegenstand auf Gefahr und Kosten des Kunden am vereinbarten Lieferort hinterlassen.
7.5. Mehraufwendungen auf Grund von Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung der Anlage aus unvorhersehbaren und vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen werden nicht übernommen.
7.6. In Fällen höherer Gewalt ist der Vermieter von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. Dies stellt keine Vertragsverletzung dar und es erwachsen dem Kunden daraus auch keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Krieg (mit oder ohne Kriegserklärung), Terrorismus, Feuerschäden, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, Streiks und Aussperrungen, Embargos, hoheitliche Eingriffe, Pandemien oder Epidemien sowie nicht von ihm verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten des Vermieters gelten als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 dieses Absatzes an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Kunden unverzüglich den Eintritt der höheren Gewalt anzuzeigen.
8. Gefahrentragung
8.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung des Mietgegenstandes an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
8.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald der Vermieter den Mietgegenstand an den Kunden übergibt, diesen selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt.
9. Widerruf / Rücktrittsrecht
9.1. Der Verbraucherkunde hat das Recht, ohne Angaben von Gründen einen Vertrag, der im Fernabsatzwege oder außerhalb des Geschäftsraumes vom Vermieter iSd. FAGG geschlossen wurde, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
9.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher mittels einer eindeutigen, aber formlosen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, dem Vermieter mitzuteilen. Hierfür kann (muss aber nicht) das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
9.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
9.4. Der Widerruf ist zu adressieren an:
HeizRent GmbH
Russenstraße 18
5303 Thalgau
info@heizrent.at
9.5. Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Vermieter die vom Kunden geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen auf das vom Kunden angeführte Konto rückzuerstatten. Der Kunde hat gegebenenfalls den bereits empfangenen Gegenstand unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs, zurückzustellen. Die Rückzahlung kann vom Vermieter so lange verweigert werden, bis der Gegenstand zurückerhalten wurde bzw. der Nachweis vorliegend ist, dass der Gegenstand zurückgesandt wurde, je nachdem welcher Zeitpunkt davor liegt. Die Kosten für eine bereits in Anspruch genommene Mietzeit werden dem Kunden zum vereinbarten Preis anteilig in Rechnung gestellt. Die Gegenstände sind an die oben angeführte Adresse rückzustellen. Die für die Rücksendung entstandenen Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.
10. Datenschutz
10.1. Bestimmungen zum Datenschutz sind auf der Website enthalten.
10.2. Der Vermieter macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
10.3. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages des Vermieters automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
11. Urheberrechte & Rechte an verwandten Schutzrechten
11.1. An den im Zuge des Vertragsschlusses erhaltenen Dokumenten (hierunter fallen Bilder, Bedienungsanleitungen, AGB etc.) in elektronischer sowie schriftlicher Form erwirbt der Kunde einfache und nicht übertragbare Nutzungsrechte für eigene Zwecke.
11.2. Dem Kunden ist es untersagt, diese Dokumente für die eigene Nutzung im Rechtsverkehr zu ändern, zu kopieren oder in anderer Weise zu duplizieren. Jede über die für eigene innerbetriebliche Zwecke hinausgehende Nutzung dieser Dokumente bedarf der vorherigen, gesonderten und ausdrücklichen Einwilligung durch den Vermieter in Textform. Des Weiteren haftet der Vermieter nicht für Schutz- oder Urheberrechtsschäden Dritter, welche durch eine vertragswidrige Nutzung dieser Dokumente seitens des Kunden entstehen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
12.2. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.
13.2. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
HeizRent GmbH
FN 586565x
Landesgericht Salzburg
Russenstraße 18
A-5303 Thalgau
info@heizrent.at